Verhaltensregeln / Hygienekonzept

für Freiluft-Veranstaltungen
auf dem Grundstück Hasselwerderstr. 22 A.


Jazz im Hasselwerder Park

 

 

 

 

Liebe Anwohner, hallo Jazzfreunde, liebes Publikum,

 

die Verantwortung für die Virus-Prävention liegt bei jedem von uns.

Es kommt darauf an, aktiv auf sich und andere achtzugeben. Dabei geht es in erster Linie um die Umsetzung der drei "3-G"-Regelungen für Geimpfte, Genesene und Getestete.

 

Da wir keine festen Plätze zuweisen, müssen alle Anwesenden die älter als 7 Jahre sind im Sinne des § 6 VO negativ getestet bzw. nach § 8 VO geimpft oder genesen sind.

 

Die Testpflicht entfällt für:

1.    Geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,

2.    Genesene Personen, deren Gesundungsprozeß länger als sechs Monate zurückliegt und die eine Impfung die mindestens 14 Tage zurückliegt vorweisen, sowie

3.    Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können.

 

Testmöglichkeiten u. a. hier: https://test-to-go.berlin/

In der Nähe (Terminbuchung nicht notwendig) Stand 24.08.2021

·         Sa bis18 Uhr: Coronatest 24 bei Mömax, Schnellerstraße 132-136, 12439 Berlin

·         Sa bis17 Uhr: STB Schnell- Test - Berlin Klarastr., Klarastr. 6, 12459 Berlin

·         Sa bis 20 Uhr: Corona Testzentrum Johannisthal, Sterndamm 71, 12487 Berlin

·         Sa bis 18 Uhr: Testzentrum Berlin Lichtenberg, Treskowallee 8, 10318 Berlin

Die Vorlage eines personalisierten Antigen-Testergebnisses und Lichtbildausweis bei einer Aufsichtsperson ist zwingend und der Einlass nur bei negativem Test zu gewähren.

 

Nachweis der Besucher:innen-Kette (§ 4 VO, Anwesenheitsdokumentation)

Zur Kontaktnachverfolgung müssen kulturelle Einrichtungen Gäste- und Besucherdaten registrieren.

·      Besucher-/Gästelisten müssen folgende Angaben enthalten: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift oder E-Mail, weiterhin Telefonnummer, Art des Negativnachweises

·      Die Daten sind für die Dauer von vier Wochen nach Besuch geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn das ordnungsgemäße Führen der Anwesenheitsdokumentation überprüft wird oder, wenn Teilnehmende nachweislich zum Zeitpunkt der Veranstaltung ansteckungsverdächtig waren.

·      Die Daten der Besucher sind nach Ablauf von vier Wochen gemäß § 5 Absatz 2 der Verordnung zu vernichten.

Die Registrierung mit Nachverfolgungs-App ist ein zusätzlicher Service.


 

Einhaltung der AHA-L-Regeln

·      Teilnehmende müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern in allen Bereichen sowie beim Betreten und Verlassen der Veranstaltungsstätte einhalten.

Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.

·      Das korrekte Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht für alle Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahre sowie das Tragen einer medizinischen Maske für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Mitarbeiter, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten.

·      Für Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund- Nasen-Bedeckung oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist der Zugang nicht gestattet

·      Unsere Gäste bitten wir in allen Bereichen außer am Sitzplatz einen Mund-Nasenschutz tragen – also ab Betreten des Geländes und auch beim Gang auf die Toilette.

·      Die aufgestellten Sitzmöglichkeiten sind am Ort zu belassen und dürfen nicht zu größeren Gruppen zusammengestellt werden.

·      Beim Einkauf von Getränken/Speisen und beim Gang auf die Toilette sind die markierten Abstandsbereiche einzuhalten.

 

Haltet die Hygieneregeln ein. Regelmäßiges Händewaschen bzw. -desinfektion, die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, sowie eine rigorose Husten- und Niesetikette.


Grundlagen:

Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, vom 16.08.2021 https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Stand 23.07.2021
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/